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Deutscher Champion (VDH) Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ – Dt. Ch. (VDH) – in Wettbewerb.
Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale,
Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.
Vergabebestimmungen:
Vergabe der Anwartschaften: Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen –
Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste
Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft
umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher
Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn
diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“
vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf
Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen errungen
worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens
drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die
Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau und auf der
VDH-Europasieger-Zuchtschau (sowie einmalig auf der
VDH-Jahrhundert-Siegerschau 2006) zählen doppelt. Zusätzlich werden
dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale
Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine
Anwartschaft erfolgt – für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der
Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion
(VDH)“ war. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein
zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel
„Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen
werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in
der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und
Ausland.
Übergangsregelung:
Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde,
gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die
Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei
Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen
Rassehunde-Ausstellungen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem
01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau
oder VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort
errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“: Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die
errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
-
Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des
einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen
Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen
Rassehunde-Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel!)
- Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
- Gebühr 35,00 Euro
- Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei zukünftiger Meldung des Hundes in der Championklasse immer in
Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss!
Gebühren: Bestätigung Titel mit Urkunde 35,- Euro
Überprüfung / Bestätigung einer Res.-Anwartschaft 10,- Euro Vergabebestimmungen
des Titels "Deutscher Jugend-Champion (VDH)"
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher
Jugend-Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die
Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten
Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.
Vergabebestimmungen Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die
erstplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote – Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen
des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die
Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden,
wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“
war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.
Titel:
Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften
– davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher
Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und
ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die
errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
- Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
- Gebühr 20,00 Euro
- Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. Vergabebestimmungen
des Titels "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)"
Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher
Veteranen-Champion (VDH)“ – Dt. Vet.-Ch. (VDH) – in Wettbewerb. Die
Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten
Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und
Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.
Vergabebestimmungen
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die
erstplatzierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten
Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft
kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits
im Besitz des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung
besteht nicht.
Titel
Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei
Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher
Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und
ohne zeitliche Einschränkungen.
Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die
errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
- Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
- Gebühr 20,00 Euro
- Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt. Vergabebedingungen
des Titels "Internationaler-Schönheits-Champion" Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) stellt für alle endgültig anerkannten Rassen den Titel „Internationaler
Schönheits-Champion“ in Wettbewerb. Die Anwartschaften – genannt CACIB – für diesen Titel können nur auf Internationalen
Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden.
Vergabebedingungen:
Vergabe des CACIB
(nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshundklasse möglich, Mindestalter
15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Vom Zuchtrichter kann vorgeschlagen
werden:
CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit „Vorzüglich I“ bewertet sind, unabhängig
von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.
CACIB-Reserve:
Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens „Vorzüglich II“
bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstag
mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem
Ausstellungstag bereits den Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ von der FCI zuerkannt bekommen hatte.
Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15
Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des
Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.
1. Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ für Hunde ohne Arbeitsprüfung
Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Zuchtrichtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem
ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
2. Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind
Zwei durch die FCI bestätigte CACIB unter zwei verschiedenen
Zuchtrichtern in zwei verschiedenen Ländern. Außerdem
ist der Nachweis zu erbringen, dass der den Titel anstrebende Hund die
von der FCI für den Erwerb des Titels „Internationaler
Schönheits-Champion“ vorgeschriebene Arbeitsprüfung abgelegt hat.
Zwischen den Terminen für die geforderten zwei CACIB muss ein
zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.
Die Art der erforderlichen Arbeitsprüfung wird vom zuständigen
Rassehundezuchtverein aufgegeben.
Zuerkennung des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“
Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
1. Auflistung der vier bzw. zwei erworbenen CACIB-Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungsortes/-
landes, des Ausstellungsdatums, des Zuchtrichters und der Katalognummer;
2. Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes;
3. (gilt nur für Hunde, die den Arbeitsprüfungen unterworfen sind): Nachweise der abgelegten Arbeitsprüfung mit
Angabe des Prüfungsortes, des Prüfungsdatums und der zuständigen Zuchtrichter.
Gebühren:
Bestätigung Int. Champion 37,– Euro
Bestätigung Int. Champion mit Arbeitsprüfung 25,– Euro
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